Bis zum 01.01.2026 müssen die Justizverwaltungen in Deutschland digital arbeiten. Hierbei bezieht sich die Digitalisierung auf die justizinternen und verfahrensspezifischen Prozessabläufe, welche ab dem vorgenannten Zeitpunkt voll digital ablaufen und durchgeführt werden sollen. Hierbei entstehen nicht nur in Bezug auf Dokumentenmanagement-Workflow-Themen Herausforderungen, sondern auch in Bezug auf die notwendigen baulichen Maßnahmen. Weitere Informationen zum Thema eJustice finden Sie hier.
ARKTIS IT solutions hat nun ein Patent für Digitalisierungslösungen im Gerichtssaaal angemeldet. Die Dateien können unten einzeln aufgeschlüsselt herunterladen.
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21ARK03P-DE_Bestätigung Veröffentlichung
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21ARK05P-DE-2_Bestätigung Veröffentlichung
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Jan Hesterberg
Ansprechpartner – Digitalisierungslösungen
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